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   VGH Baden-Württemberg, 03.12.2021 - 13 S 3408/21   

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VGH Baden-Württemberg, 03.12.2021 - 13 S 3408/21 (https://dejure.org/2021,59106)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.12.2021 - 13 S 3408/21 (https://dejure.org/2021,59106)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Dezember 2021 - 13 S 3408/21 (https://dejure.org/2021,59106)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2021 - 13 S 1800/21

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.2021 - 13 S 3408/21
    Ein gelegentlicher Konsum von Cannabis liegt vor, wenn in mindestens zwei selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis konsumiert wurde und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (vgl. BVerwG, Urteile vom 11.04.2019 - 3 C 9.18 - juris Rn. 13 und vom 23.10.2014 - 3 C 3.13 - juris Rn. 21; Senatsbeschluss vom 08.07.2021 - 13 S 1800/21 - juris Rn. 15).

    Ob eine relevante Zäsur zwischen den einzelnen Konsumakten anzunehmen ist, ist nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen; die schematische Festlegung von Zeiträumen verbietet sich (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.2014 a. a. O.; Senatsbeschluss vom 08.07.2021 a. a. O.).

    Von einer solchen Möglichkeit kann auch unter Berücksichtigung der Empfehlung der Grenzwertkommission vom September 2015 nach wie vor ausgegangen werden, wenn eine Konzentration von 1, 0 ng/ml THC oder mehr im Blutserum des Betroffenen festgestellt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.04.2019 - 3 C 14.17 - BVerwGE 165, 215 ; Senatsbeschluss vom 08.07.2021 a. a. O. und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.09.2019 - 10 S 458/19 - n. v.).

    Darunter können zwar auch zeitlich nacheinander liegende Fahrten unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Einfluss von Alkohol bei der ersten und von Cannabis bei der/den nächsten Fahrt(en) fallen (sog. "Mischfälle"); der Wortlaut der Regelung erfasst aber ebenso auch mehrere Fahrten unter einer die Fahrsicherheit möglicherweise beeinträchtigenden Wirkung von Cannabis (vgl. BVerwG Urteil vom 11.04.2019 a. a. O. Rn. 40; Senatsbeschlüsse vom 08.07.2021 a. a. O. und vom 15.04.2021 - 13 S 664/21 - n. v.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.02.2020 - 16 B 885/19 - juris Rn. 12 und vom 18.02.2020 - 16 B 210/19 - juris Rn. 7; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., FeV § 14 Rn. 25).

    Davon kann jedoch nur dann ausgegangen werden, wenn besondere Umstände des Einzelfalls vorliegen, aus denen die zuständige Behörde die mangelnde Fahreignung ohne weiteres selbst feststellen kann (vgl. BVerwG Urteil vom 11.04.2019 a. a. O. Rn. 40; Senatsbeschluss vom 08.07.2021 a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.02.2020 a. a. O. Rn. 16).

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.2021 - 13 S 3408/21
    Von einer solchen Möglichkeit kann auch unter Berücksichtigung der Empfehlung der Grenzwertkommission vom September 2015 nach wie vor ausgegangen werden, wenn eine Konzentration von 1, 0 ng/ml THC oder mehr im Blutserum des Betroffenen festgestellt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.04.2019 - 3 C 14.17 - BVerwGE 165, 215 ; Senatsbeschluss vom 08.07.2021 a. a. O. und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.09.2019 - 10 S 458/19 - n. v.).

    Darunter können zwar auch zeitlich nacheinander liegende Fahrten unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Einfluss von Alkohol bei der ersten und von Cannabis bei der/den nächsten Fahrt(en) fallen (sog. "Mischfälle"); der Wortlaut der Regelung erfasst aber ebenso auch mehrere Fahrten unter einer die Fahrsicherheit möglicherweise beeinträchtigenden Wirkung von Cannabis (vgl. BVerwG Urteil vom 11.04.2019 a. a. O. Rn. 40; Senatsbeschlüsse vom 08.07.2021 a. a. O. und vom 15.04.2021 - 13 S 664/21 - n. v.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.02.2020 - 16 B 885/19 - juris Rn. 12 und vom 18.02.2020 - 16 B 210/19 - juris Rn. 7; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., FeV § 14 Rn. 25).

    Davon kann jedoch nur dann ausgegangen werden, wenn besondere Umstände des Einzelfalls vorliegen, aus denen die zuständige Behörde die mangelnde Fahreignung ohne weiteres selbst feststellen kann (vgl. BVerwG Urteil vom 11.04.2019 a. a. O. Rn. 40; Senatsbeschluss vom 08.07.2021 a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.02.2020 a. a. O. Rn. 16).

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.2021 - 13 S 3408/21
    Ein gelegentlicher Konsum von Cannabis liegt vor, wenn in mindestens zwei selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis konsumiert wurde und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (vgl. BVerwG, Urteile vom 11.04.2019 - 3 C 9.18 - juris Rn. 13 und vom 23.10.2014 - 3 C 3.13 - juris Rn. 21; Senatsbeschluss vom 08.07.2021 - 13 S 1800/21 - juris Rn. 15).

    Ob eine relevante Zäsur zwischen den einzelnen Konsumakten anzunehmen ist, ist nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen; die schematische Festlegung von Zeiträumen verbietet sich (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.2014 a. a. O.; Senatsbeschluss vom 08.07.2021 a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2020 - 16 B 885/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit eines Inhabers zum Führen eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.2021 - 13 S 3408/21
    Darunter können zwar auch zeitlich nacheinander liegende Fahrten unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Einfluss von Alkohol bei der ersten und von Cannabis bei der/den nächsten Fahrt(en) fallen (sog. "Mischfälle"); der Wortlaut der Regelung erfasst aber ebenso auch mehrere Fahrten unter einer die Fahrsicherheit möglicherweise beeinträchtigenden Wirkung von Cannabis (vgl. BVerwG Urteil vom 11.04.2019 a. a. O. Rn. 40; Senatsbeschlüsse vom 08.07.2021 a. a. O. und vom 15.04.2021 - 13 S 664/21 - n. v.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.02.2020 - 16 B 885/19 - juris Rn. 12 und vom 18.02.2020 - 16 B 210/19 - juris Rn. 7; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., FeV § 14 Rn. 25).

    Davon kann jedoch nur dann ausgegangen werden, wenn besondere Umstände des Einzelfalls vorliegen, aus denen die zuständige Behörde die mangelnde Fahreignung ohne weiteres selbst feststellen kann (vgl. BVerwG Urteil vom 11.04.2019 a. a. O. Rn. 40; Senatsbeschluss vom 08.07.2021 a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.02.2020 a. a. O. Rn. 16).

  • BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18

    Aufschiebende Wirkung; Cannabis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erfolgsaussichten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.2021 - 13 S 3408/21
    Die Möglichkeit einer rauschmittelbedingten Beeinträchtigung der Fahreignung rechtfertigt deshalb grundsätzlich auch die Anordnung oder Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.11.2018 - 3 VR 1.18 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 9.18

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.2021 - 13 S 3408/21
    Ein gelegentlicher Konsum von Cannabis liegt vor, wenn in mindestens zwei selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis konsumiert wurde und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (vgl. BVerwG, Urteile vom 11.04.2019 - 3 C 9.18 - juris Rn. 13 und vom 23.10.2014 - 3 C 3.13 - juris Rn. 21; Senatsbeschluss vom 08.07.2021 - 13 S 1800/21 - juris Rn. 15).
  • BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 305/07

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung des Sofortvollzuges

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.2021 - 13 S 3408/21
    Dem Schutz der Allgemeinheit vor Verkehrsgefährdungen kommt besonderes Gewicht gegenüber den Nachteilen zu, die einem (möglicherweise) ungeeigneten Fahrerlaubnisinhaber in beruflicher oder in privater Hinsicht entstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.07.2007 - 1 BvR 305/07 - juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2020 - 16 B 210/19

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.2021 - 13 S 3408/21
    Darunter können zwar auch zeitlich nacheinander liegende Fahrten unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Einfluss von Alkohol bei der ersten und von Cannabis bei der/den nächsten Fahrt(en) fallen (sog. "Mischfälle"); der Wortlaut der Regelung erfasst aber ebenso auch mehrere Fahrten unter einer die Fahrsicherheit möglicherweise beeinträchtigenden Wirkung von Cannabis (vgl. BVerwG Urteil vom 11.04.2019 a. a. O. Rn. 40; Senatsbeschlüsse vom 08.07.2021 a. a. O. und vom 15.04.2021 - 13 S 664/21 - n. v.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.02.2020 - 16 B 885/19 - juris Rn. 12 und vom 18.02.2020 - 16 B 210/19 - juris Rn. 7; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., FeV § 14 Rn. 25).
  • VGH Bayern, 01.07.2022 - 11 CS 22.860

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Eine schematische Festlegung von Zeiträumen - wie sie der Antragsteller hier mit einer Grenze von einem Jahr in den Raum stellt - verbietet sich dabei (vgl. dazu BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - DAR 2005, 581 = juris Rn. 22 ff.; U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 = juris Rn. 21 ff.; BayVGH, B.v. 26.5.2021 - 11 CS 21.730 - juris Rn. 24; B.v. 24.9.2020 - 11 CS 20.1234 - juris Rn. 20; B.v. 20.11.2006 - 11 CS 06.118 - juris Rn. 20 f.; B.v. 15.9.2009 - 11 CS 09.1166 - juris Rn. 21; VGH BW, U.v. 22.11.2012 - 10 S 3174/11 - VRS 124, 168 = juris Rn. 28; B.v. 8.7.2021 - 13 S 1800/21 - ZfSch 2021, 534 = juris Rn. 15; B.v. 3.12.2021 - 13 S 3408/21 - DAR 2022, 166 = juris Rn. 13; NdsOVG, B.v. 4.12.2008 - 12 ME 298/08 - juris Rn. 10; B.v. 7.6.2012 - 12 ME 31/12 - SVR 2012, 437 = juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2022 - 13 S 2057/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen acht oder mehr Punkten - keine

    Die bei offenen Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO vorzunehmende Interessenabwägung, bei der dem öffentlichen Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs eine erhebliche Bedeutung zukommt, gebietet es grundsätzlich nicht, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Fahrerlaubnisentziehung anzuordnen (§ 4 Abs. 9 StVG), solange gravierende Zweifel an der Fahreignung bestehen, die zu einer Erhöhung des Gefahrenpotentials bei einer Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.11.2018 - 3 VR 1.18 - juris Rn. 22 ff.; Beschluss des Senats vom 03.12.2021 - 13 S 3408/21 - juris Rn. 22; BayVGH, Beschluss vom 28.03.2019 - 11 CS 18.2127 - juris Rn. 18, 20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.10.2018 - OVG 1 S 101.18 - juris Rn. 7).
  • VG Minden, 11.07.2022 - 2 K 6630/21

    Fahrerlaubnisentziehung - typische Drogenausfallerscheinungen bei

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Februar 2020 - 16 B 885/19 -, juris, Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Dezember 2021 - 13 S 3408/21 -, juris, Rn. 18.
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